Hausordnung und Sicherheitsregeln.
Willkommen im Wakegarden Oyten. Damit alle sicher und in Ruhe einen Tag am See verbringen können, gelten die folgenden Regeln. Mit dem Betreten des Geländes bzw. mit der Buchung erkennen Sie diese Hausordnung an.
Inhalt (9)
1. Allgemeines
- Betreiber und Inhaber des Hausrechts ist die WakeMan Event GmbH. Das Hausrecht wird durch unser Personal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Die Wassersportbereiche (Seilbahn, Aquapark, SUP) dürfen nur mit gültigem Ticket und nach dem Check-in betreten werden.
- Der Wakegarden ist kein Badebereich. Schwimmen außerhalb der gebuchten Aktivitäten ist nicht gestattet. Zum Baden gibt es den öffentlichen Badestrand im Norden des Sees.
- Zuschauer sind willkommen und zahlen keinen Eintritt. Sie dürfen die Wasserbereiche, Stege und Startbereiche nicht betreten.
- Kinder und Jugendliche unterliegen der Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen.
- Bei Gewitter, Sturm oder anderen Gefahrenlagen werden alle Wasseraktivitäten sofort unterbrochen. Bitte verlassen Sie dann zügig das Wasser und folgen Sie den Durchsagen.
2. Verhalten auf dem Gelände
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste, Anwohner und die Natur. Abfälle gehören in die bereitgestellten Behälter.
- Rauchen ist auf dem Gelände verboten. Rauchen dürfen Sie nur am Aschenbecher im Eingangsbereich.
- Eigene Speisen und Getränke sind im Wakegarden und im Beachclub nicht gestattet. Ausnahmen: Geburtstagskuchen und kleine Süßigkeiten bei gebuchten Kindergeburtstagen sowie Selbst-Grillen im gemieteten Veranstaltungsbereich nach vorheriger Absprache.
- Glas ist auf dem Gelände nicht erlaubt; ausgenommen sind Glasflaschen aus unserem eigenen Verkauf. Offene Getränke geben wir in Kunststoffbechern aus.
- Hunde sind willkommen, wenn sie durchgehend an der Leine geführt werden und andere Gäste nicht stören.
- Laute Musik aus eigenen Lautsprechern ist nicht gestattet.
- Drohnenflüge über Gelände und See sind nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers erlaubt.
- Fotos und Videos anderer Gäste dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht und veröffentlicht werden.
3. Alkohol und Gesundheit
- Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder reaktionsmindernden Medikamenten steht, darf keine Wassersportaktivitäten ausüben.
- Nutzen Sie die Angebote nur, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen sprechen Sie bitte vorher mit unserem Team.
4. Material und Ausrüstung
- Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung an der dafür vorgesehenen Stelle zurückzugeben.
- Schwimmwesten bitte in die bereitgestellten Boxen legen – nicht auf den Zaun.
- Neoprenanzüge bitte auf den Bügel hängen und den Reißverschluss schließen.
- Für Ihre Sachen gibt es Ablagefächer, aber keine Schließfächer. Wertsachen können Sie nach Möglichkeit beim Personal am Tresen abgeben; wir haften dafür nur nach Maßgabe unserer AGB. Wir empfehlen, keine Wertsachen mitzubringen.
5. Aquapark
Voraussetzungen
- Mindestalter 8 Jahre
- Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)
- Kinder bis 10 Jahre nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson; sie benötigt ein eigenes Ticket, begleitet das Kind auf dem Aquapark durchgehend und beaufsichtigt höchstens drei Kinder
- Schwimmwestenpflicht für alle – die Weste wird gestellt
Gesundheit
- Nutzung nur, wenn Sie sich gesund fühlen
- Nicht nutzen bei Rückenproblemen oder in der Schwangerschaft
- Kein Zutritt nach Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Verhalten auf dem Parcours
- Keine Saltos, Kopfsprünge oder waghalsigen Sprünge
- Nicht auf andere Personen springen
- Kein Schubsen, Ziehen oder grobes Spielen
Kleidung und Gegenstände
- Keine Schuhe auf dem Aquapark
- Uhren, Schmuck, Brillen und andere scharfe oder spitze Gegenstände vorher ablegen
- Anti-Rutsch-Socken sind erlaubt und empfohlen
Wasser und Elemente
- Niemals unter die aufblasbaren Elemente tauchen oder hindurchschwimmen
- Die Oberflächen können rutschig sein – bewegen Sie sich vorsichtig
- Am Ende der Nutzungszeit bitte zügig das Wasser verlassen und die Weste am Ausgang abgeben
6. Wakeboard und Wasserski
- Vor der ersten Fahrt ist die Einweisung durch unser Team Pflicht.
- Schwimmwestenpflicht für alle Fahrerinnen und Fahrer.
- Helmpflicht beim Fahren über Features (z. B. Kicker, Boxen). Helme werden gestellt.
- Starten Sie nur nach Freigabe durch das Personal.
- Nach einem Sturz die Fahrspur zügig verlassen und den Arm heben, damit das Team sieht, dass alles in Ordnung ist.
- Features nur nutzen, wenn Sie die nötige Erfahrung haben und das Team zustimmt.
- Eigene Boards und eigene Ausrüstung sind erlaubt.
- Das Ein- und Aussteigen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt; die Seilbahnanlage und die Masten dürfen nicht betreten oder berührt werden.
7. Stand-Up-Paddling
- Vor dem Start gibt es eine kurze Einweisung in Technik und Sicherheit.
- Schwimmwesten werden gestellt; für Kinder und Nichtschwimmer ist die Schwimmweste Pflicht. Allein paddeln darf, wer das Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) hat. Ein Kind, das nicht schwimmen kann, darf mit Schwimmweste bei einer erwachsenen Person mit auf das Board, die dafür die Verantwortung trägt.
- Paddeln Sie nur außerhalb der Wassersportstrecke, also nicht im Bereich des Aquaparks und der Wakeboard-Seilbahn, und halten Sie ausreichend Abstand zu Badegästen.
- Boards bitte pünktlich zum Ende der Mietzeit zurückbringen.
8. Parken und Anreise
- Der Parkplatz ist kostenpflichtig (2 € pro Auto).
- Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten.
9. Haftung und Verstöße
- Die Nutzung der Anlagen erfolgt im Rahmen der AGB. Wassersport ist mit sportarttypischen Risiken verbunden; bitte schätzen Sie Ihre Fähigkeiten realistisch ein.
- Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen haften wir nur nach Maßgabe unserer AGB.
- Wer gegen diese Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstößt, kann von der Nutzung ausgeschlossen und vom Gelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
Stand: 27. Oktober 2026
Viel Spaß am See!